Bei Abschluss eines Kreditvertrages werden dem Kreditnehmer durch die Kreditinstitute neben dem Darlehenszins meistens auch Bearbeitungsgebühren aufgedrängt. Die Bearbeitungsgebühren sind in der Regel nicht verhandelbar und werden durch das Kreditinstitut (Banken, Sparkassen) in Abhängigkeit des Kreditbetrages diktiert.

Die Inrechnungstellung der Bearbeitungsgebühren wurde in der Vergangenheit durch eine Vielzahl von Gerichten für nicht rechtmäßig befunden. Die Argumentation der Gerichte ist vielfältig. Es wird darauf verwiesen, dass die Klausel mit der Bearbeitungsgebühr den Verbraucher unangemessen benachteiligt und somit unwirksam ist, da die Kosten und die Risiken des Kredites für die Kreditinstitute regelmäßig mit dem Darlehenszins abgegolten werden. Die sonstigen bankinternen Aufwendungen dürfen nicht als Bearbeitungsgebühr dem Kreditnehmer aufgebürdet werden. Dies sind nur zwei der gängigen Argumente. Die Banken vertreten den Standpunkt, dass die Bearbeitungsgebühren rechtmäßig sind und der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprechen. Tatsächlich gibt es zur Rechtsfrage der Wirksamkeit von Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen seitens des Bundesgerichtshofes eine aktuelle Rechtsprechung nicht. Da die Sparkasse Chemnitz, die eine entsprechende Entscheidung über die Frage der Rechtmäßigkeit von Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen vor dem Bundesgerichtshof anhängig hatte, die Revision zurücknahm, besteht die berechtigte Vermutung, dass der Bundesgerichtshof die Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen ebenfalls für rechtswidrig erachtet und die Kreditinstitute Angst vor einer endgültigen obergerichtlichen Entscheidung zu Gunsten der Verbraucher haben. Unter Berücksichtigung dieser Umstände, bleibt es jedem, der einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, mit dem auch eine Bearbeitungsgebühr gezahlt wurde, nur anzuraten, die Erstattung/Rückforderung der Bearbeitungsgebühr geltend zu machen. Neben den durch unsere Kanzlei erstrittenen Urteilen gegen die Santander Bank sind hier beispielhaft aufgelistet einige Entscheidungen der letzten Jahre zu dieser Rechtsfrage: - OLG Hamm, Urteil vom 11.04.2011, Aktenzeichen I-31 U 192/10, OLG Bamberg, Urteil vom 04.08.2010, Az. 3 U 78/10, OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2011 Az. 17 U 192/10, OLG Dresden, Urteil vom 29.09.2011, Az. 8 U 562/11. Die Aufzählung ist nicht vollzählig. Auch in der MDR-Umschau vom 16.04.2013 raten Verbraucherschützer zu dieser Thematik fachlichen Rat einzuholen und gegebenfalls zu klagen.

Sollten Sie zu dieser Angelegenheit Rückfragen haben, stehen Ihnen in unserer Kanzlei sowohl Rechtsanwalt Raabe als auch Rechtsanwalt Dienemann mit Rat und Tat zur Verfügung.