Rechtssprechung - News

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Anspruch auf Leistung nach dem SGB II auch bei einer beruflichen Zweitausbildung (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.05.2007, in:  info also 5/07, S. 224 f.).
Leitsatz des Gerichts:
Der Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II gem. § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II erfasst nicht solche Auszubildende, die eine berufliche Zeitausbildung absolvieren. Denn eine berufliche Zweitausbildung ist schon dem Grunde nach nicht nach den Vorschriften des SGB III über die Förderung der Berufsausbildung (BAB) förderungsfähig.

Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ob ein Unterhaltsschuldner verpflichtet ist, laufenden Unterhaltsansprüchen durch Einleitung der Verbraucherinsolvenz Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten zu verschaffen. (BGH Urteil vom 12. Dezember 2007  XII ZR 23/06)

Nach § 1a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist klagt. Der Abfindungsanspruch entsteht nicht, wenn der Arbeitnehmer klagt und später seine Klage zurück nimmt. (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 2 AZR 807/06 -)

Ein Abfindungsanspruch nach § 1a Abs 1 KSchG in der gesetzlichen Höhe des §1a Abs 2 KSchG entsteht auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer informatorisch einen niedrigeren Abfindungsbetrag genannt hat.
Kollektivrechtliche Regelungen zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aus einer Betriebsänderung können die Anrechenbarkeit von Leistungen nach § 1a KSchG vorsehen. (BAG Urteil vom 19.6.2007, 1 AZR 340/06)

Das Rechtsverhältnis zwischen einer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Leistungserbringerin auf der Basis von § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (sog. Ein-Euro-Job) ist kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtlicher Natur. Die Hilfebedürftige hat deshalb keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung.(BAG, Urteil vom 26.09. 2007 - 5 AZR 857/06 -)

Hat ein Arbeitnehmer rechtzeitig innerhalb von drei Wochen nach § 4 KSchG Kündigungsschutzklage erhoben, so kann er sich in diesem Verfahren nach § 6 KSchG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz auch auf andere, bisher nicht geltend gemachte Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung berufen. (BAG Urteil vom 08.11.2007 - 2 AZR 314/06 -)

Stirbt ein gekündigter Arbeitnehmer, dem eine Abfindung nach § 1a KSchG zugesagt wurde, vor Ablauf der Kündigungsfrist, endet das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung des Arbeitgebers, sondern durch den Tod des Arbeitnehmers. Der Abfindungsanspruch geht in diesem Fall nicht auf die Erben des verstorbenen Arbeitnehmer über.
(BAG Urteil vom 10.05.2007 - 2 AZR 45/06 -)    

Gilt die Vermutung des § 476 BGB, dass ein Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, auch beim Gebrauchtwagenkauf, wenn der Mangel vom Käufer nach Vertragsabschluss durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht worden sein kann?
(BGH Urteil vom 18.07.2007 - VIII ZR 259/06)

Keine Kündigung trotz unzulässiger Internet- Nutzung während der Arbeitszeit (BAG Urteil vom 31.05.2007)

Liegen die (voraussichtlichen) Kosten der Reparatur eines Kraftfahrzeugs mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, so ist die Instandsetzung in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig und der Geschädigte kann vom Schädiger nur die Wiederbeschaffungskosten verlangen (Bestätigung des Senatsurteils BGHZ 115, 375).
Bundesgerichtshof Urteil vom 10.07.2007 Aktenzeichen: VI ZR 258/06