Rechtssprechung - News

Hier können Sie interessante und aktuelle Rechtsprechung nachlesen.

Zeiten, während derer ein Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert war, sind in einem späteren Arbeitsverhältnis zwischen ihm und dem Entleiher regelmäßig nicht auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG anzurechnen.

(BAG Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 259/11)

Das gesetzliche Verbot des Verzichts auf Trennungsunterhalt kann durch ein pactum de non petendo nicht umgangen werden. 
(BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 303/13 -)
 

Das BAG hat mit Beschluss vom 30.4.2014 die Frage beantwortet, unter welchen Voraussetzungen sich ein Prozesskostenhilfe-Antrag auf nicht rechtshängige Angelegenheiten und damit auch auf einen Mehrvergleich erstreckt.

(BAG, Beschluss vom 30.4.2014, 10 AZB 13/14)

Bei der Berechnung des nachehelichen Unterhaltsbedarfs ist die Kürzung der Altersbezüge des Unterhaltspflichtigen, die durch den zugunsten einer späteren Ehefrau durchgeführten Versorgungsausgleich erfolgt ist, als nicht eheprägend anzusehen, so dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen entsprechend zu erhöhen ist. Die Einkommensverminderung ist allein im Rahmen der Leistungsfähigkeit von Bedeutung (im Anschluss an Senatsurteil vom 7. März 2012 XII ZR 145/09 - FamRZ 2012, 951).

Treffen Unterhaltsansprüche einer neuen Ehefrau mit denen der geschiedenen Ehefrau zusammen, stellt sich die Frage: wer bekommt wieviel? Der BGH hat in seinem neuesten Urteil vom 07.05.2014 weitere Verteilungsgrundsätze aufgestellt, die den Dreiteilungsgrundsatz im konkreten Einzelfall ergänzen und modifizieren können.

(BGH Urteil vom07.05.2014 - XII ZB 258/13)

a)Ist der neue Ehegatte des Unterhaltspflichtigen gegenüber dem geschiedenen Ehegatten nach § 1609 Nr. 3 BGB nachrangig, ist dessen Unterhaltsanspruch im Rahmen der Leistungsfähigkeit grundsätzlich nicht als sonstige Verpflichtung zu berücksichtigen; der unterhaltsrechtliche Vorrang des geschiedenen Ehegatten wirkt sich bei der Billigkeitsabwägung nach § 1581 BGB vielmehr in Höhe des vollen Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, da die Rangvorschriften des § 1609 BGB selbst Ausdruck einer gesetzlichen Billigkeitswertung sind.

Nimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinaus gehendes Umgangsrecht wahr, kann der Tatrichter die in diesem Zusammenhang getätigten außergewöhnlich hohen Aufwendungen, die als reiner Mehraufwand für die Ausübung des erweiterten Umgangsrechts dem Anspruch des Kindes auf Zahlung von Unterhalt nicht als bedarfsdeckend entgegengehalten werden können (vor allem Fahrt- und Unterbringungskosten), zum Anlass dafür nehmen, den Barunterhaltsbedarf des Kindes unter Herabstufung um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle zu bestimmen.
(BGH, Beschluss vom 12. März 2014 - XII ZB 234/13 -)

Steht einem volljährigen Kind Ausbildungsunterhalt zu, wenn es das Studium abbricht? Ja sagt das OLG Naumburg, wenn dabei außer Streit steht, dass das abgebrochene Studium nicht den Neigungen des Kindes entspricht, der Wechsel erfolgen musste und angesichts der dem Kind zuzubilligenden Orientierungsphase auch nicht zu beanstanden war. Es ist zu berücksichtigen, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch Verzögerungen der Ausbildungszeit hinnehmen muss. Dies gelte auch dann, wenn das Kind die Verzögerungen durch ein „vorübergehendes leichtes Versagen“ selbst verursacht habe.

OLG Naumburg - Beschluss (8 WF 274/09) vom 12.01.2010

Dienstleistungen können als Arbeitsleistungen oder im Rahmen eines Werkvertrages erbracht werden. Fehlt es an einem vertraglich festgelegten, abgrenzbaren, dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbaren und abnahmefähigen Werk, kommt ein Werkvertrag kaum in Betracht.

(BAG Urteil vom 25.09.2013 - 10 AZR 282/12)

Wer seine - durch eine bestehende Ehe - gesetzlich zugeordnete Vaterschaft nicht wirksam angefochten hat und deswegen rechtlicher Vater  ist,  schuldet  dem  Kind  auch  dann  Unterhalt,  wenn  unstreitig  ist, dass er nicht der leibliche Vater ist.

Die Anfechtungsfrist beträgt nur zwei Jahre ab Kenntnis der Anfechtungsgründe.

Weihnachtsgeld kann es trotz vereinbartem Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag geben. 
(BAG Urteil vom 20.02.2013 - 10 AZR 177/12 -)