Am 03.12.2011 trat der neue Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren in Kraft. Das neue Gesetz soll überlange Prozesse verhindern und bietet eine Entschädigung, wenn es doch zu lange dauert.

Das Verfahren läuft in zwei Schritten ab.

1. Stufe: Rüge

Betroffene müssen auf der ersten Stufe das Gericht, das nach ihrer Ansicht zu langsam arbeitet, mit einer Rüge auf die Verzögerung hinweisen. Das hilft, überlange Verfahren von vornherein zu vermeiden. Die Richter erhalten durch die Verzögerungsrüge die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen.

2. Stufe: Entschädigungsklage

Wenn sich das Verfahren trotz der Rüge weiter verzögert, kann auf der zweiten Stufe eine Entschädigungsklage erhoben werden. In diesem Entschädigungsverfahren bekommen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger für die sog. immateriellen Nachteile - zum Beispiel für seelische und körperliche Belastungen durch das lange Verfahren - als Regelbetrag 1200 € für jedes Jahr, soweit eine Wiedergutmachung auf andere Weise nicht ausreichend ist. Das Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet.

Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 02.12.2011