Zum 01.01.2025 wurden die Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt auf der Grundlage der 7. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 21.11.2024 (7. MUVÄndV) erneut geändert und die Unterhaltsleitlinien der einzelnen OLG-Bezirke inhaltlich angepasst. Die Tabellensätze wurden angehoben. Die ab 01.01.2025 gültige Tabelle finden Sie hier (Düsseldorfer Tabelle 2025). Das staatliche Kindergeld wurde ebenfalls erhöht und beträgt nunmehr ab 01.01.2025 für jedes Kind monatlich 255,00 €.
Für Unterhaltsfragen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht gern zur Verfügung.