Rechtsanwalt MARCO DIENEMANN
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Zeiten, während derer ein Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert war, sind in einem späteren Arbeitsverhältnis zwischen ihm und dem Entleiher regelmäßig nicht auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG anzurechnen.
(BAG Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 259/11)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner bislang letzten Entscheidung zur Problematik Wechselmodell und Kindesunterhalt am 05.11.2014 entschieden, dass es tatsächlich Voraussetzungen geben kann, wonach Mutter und Vater gleichermaßen für den Barunterhalt ihrer Kinder aufkommen müssen.
(BGH Beschluss vom 05.11.2014 - XII ZB 599/13)
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