Rechtssprechung

  • Arbeitsrecht

    Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Halle (Saale)

    Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts berate und vertrete ich umfassend sowohl Unternehmen als auch einzelne Arbeitsnehmer in den Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
    Hierzu zählen insbesondere:
    • Beantwortung von Lohn- und Gehaltsfragen und Fragen der Eingruppierung,
    • Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Gewährung von Erholungs - und/oder Zusatzurlaub sowie der Urlaubsabgeltung,
    • Gestaltung individueller Arbeitsverträge vor Beginn des Arbeitsverhältnisses und deren Abänderung oder Ergänzung während des Arbeitsverhältnisses, 
    • Beratung und Vertretung im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag,
    • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung,
    • Beratung und Vertretung bei Schwierigkeiten mit der Mitgliedschaft in tariflichen Urlaubs- und Ausgleichskassen
    • Beratung und Vertretung in Verhandlungen über den Anschluss von Betriebsvereinbarungen
    • uvm.

    Fragen Sie bei Problemen doch bitte einfach nach.

    Kanzlei Dienemann ist Ihr kompetenter Partner in Halle (Saale) bei arbeitsrechtlichen Fragen jeglicher Art. Auf Basis langjähriger Erfahrung berate ich Unternehmen und Angestellte zu komplexen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

    Arbeitsverträge legen die Rahmenbedingungen von Arbeitsverhältnissen fest. Genaue Kenntnis der aktuellen Rechtssituation ist unerlässlich für einen verbindlichen und rechtsgültigen Arbeitsvertrag. Mit wohlüberlegten Arbeitsverträgen lassen sich Auseinandersetzungen vorab vermeiden. Unangemessene oder ungenaue Regelungen können zu unwirksamen Vertragsbestandteilen führen. Ich berate als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Unternehmen fachlich bei der Ausgestaltung individueller Arbeitsverträge, zu Ergänzungen bestehender Arbeitsverträge und prüfe die Wirksamkeit der Inhalte. Betriebs- und Dienstvereinbarungen ergänzen die Regelungen des Arbeitsvertrags. Beratungsleistungen und Verhandlungen zum Thema sind wichtiger Bestandteil meines Fachgebietes.

    Gern unterstütze ich Angestellte bei der Aushandlung des Arbeitsvertrags, der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Vertrag und der Abwendung von Schadenersatzansprüchen. Seriosität, Fachwissen und Empathie sind die Grundlage meiner Arbeitsweise als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Wird das Arbeitsverhältnis unerwartet beendet, sei es durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung oder Aufhebungsvertrag, ist eine fachanwaltliche Beratung unerlässlich. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich formelle Fehler im Kündigungsschreiben, einen möglichen Sonderkündigungsschutz und die Einhaltung der individuellen Kündigungsfrist. Etwaige Ansprüche nach der Kündigung (Abfindung) setze ich für meine Mandantinnen und Mandanten durch. Bei außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretungen profitieren Sie von meiner langjährigen Praxiserfahrung. Dank der wertvollen Erfahrung aus meiner gerichtlichen Tätigkeit decke ich fachlich ein breites Themenspektrum ab. Probleme im Zusammenhang mit Gehaltsfragen, Urlaubsansprüchen und Urlaubsabgeltung löse ich gemeinsam mit Ihnen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht im Raum Halle (Saale) berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten aus ganz Deutschland mit fachlicher Kompetenz und Fingerspitzengefühl. Fragen Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung an.

    Ratgeberinhalte zum Arbeitsrecht gibt es auch auf: www.arbeitsrechte.de 

  • Familienrecht

    Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Familienrecht in Halle (Saale)

     
    Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
     
    Mit fachanwaltlicher Kompetenz berate ich Sie zu Fragen der rechtlichen Gestaltung des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung und zur Strukturierung von Familienunternehmen.
     
    Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung/Ehescheidung oder Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft verbundenen Fragen, wie beispielsweise
     
    - der Klärung von Unterhaltsansprüchen der Kinder und Ehegatten/Lebenspartner
    - Sorge- und Umgangsrecht
    - der Klärung und Durchsetzung von Vermögensansprüchen gegen den Ehegatten oder Lebenspartner, Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts (Zugewinnausgleich einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen, Gestaltung von Vereinbarungen bzgl. des Privat- sowie Betriebsvermögens)
    - Versorgungsausgleichansprüche
    - Ehewohnung und Hausrat.
     
    Ich berate und vertrete Sie selbstverständlich auch in Vaterschaftsfeststellungs und -anfechtungsverfahren.
     
    Im Bereich der nichtehelichen Lebenspartnerschaft berate ich Sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zu Fragen bei der Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.
     
    Meine Kanzlei gewährleistet aufgrund der Zusammenarbeit mit den weiteren Spezialisten der KUTSCHER Rechtsanwälte, dass die im Zusammenhang mit familienrechtlichen Fragen auftretenden erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Bezüge und Auswirkungen ebenfalls kompetent bearbeitet werden.
     
    Einen ersten Überblick über die wichtigsten Themen in Bezug auf Familienrecht (z.B. Scheidungsablauf, Scheidungskosten, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Sorgerecht) erhalten Sie auch auf der Seite: www.fachanwalt.de/magazin/familienrecht/.
    Ratgeberinhalte zum Familienrecht gibt es auch auf: www.anwalt.org/familienrecht/ 
  • Rechtsmittelfrist durch pdf-Datei gewahrt?

    Eine Beschwerdeschrift ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald bei dem Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Beschwerdeschrift enthaltenden PDF-Datei vorliegt. Ist die Datei durch Einscannen eines von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten handschriftlich unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch dem Unterschriftserfordernis des § 64 Abs. 2 Satz 4 genügt (im Anschluss an BGH Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 8/08 - NJW 2008, 2649).

    (BGH Beschluss vom 18.03.2015 - XII 424/14)

  • Wartezeiten bei Leiharbeitnehmern im Rahmen des KSchG

    Zeiten, während derer ein Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert war, sind in einem späteren Arbeitsverhältnis zwischen ihm und dem Entleiher regelmäßig nicht auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG anzurechnen.

    (BAG Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 259/11)

  • Wechselmodell und Kindesunterhalt

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner bislang letzten Entscheidung zur Problematik Wechselmodell und Kindesunterhalt am 05.11.2014 entschieden, dass es tatsächlich Voraussetzungen geben kann, wonach Mutter und Vater gleichermaßen für den Barunterhalt ihrer Kinder aufkommen müssen.

    (BGH Beschluss vom 05.11.2014 - XII ZB 599/13)