Unterhalt

  • Familienrecht

    Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Familienrecht in Halle (Saale)

     
    Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
     
    Mit fachanwaltlicher Kompetenz berate ich Sie zu Fragen der rechtlichen Gestaltung des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung und zur Strukturierung von Familienunternehmen.
     
    Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung/Ehescheidung oder Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft verbundenen Fragen, wie beispielsweise
     
    - der Klärung von Unterhaltsansprüchen der Kinder und Ehegatten/Lebenspartner
    - Sorge- und Umgangsrecht
    - der Klärung und Durchsetzung von Vermögensansprüchen gegen den Ehegatten oder Lebenspartner, Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts (Zugewinnausgleich einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen, Gestaltung von Vereinbarungen bzgl. des Privat- sowie Betriebsvermögens)
    - Versorgungsausgleichansprüche
    - Ehewohnung und Hausrat.
     
    Ich berate und vertrete Sie selbstverständlich auch in Vaterschaftsfeststellungs und -anfechtungsverfahren.
     
    Im Bereich der nichtehelichen Lebenspartnerschaft berate ich Sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zu Fragen bei der Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.
     
    Meine Kanzlei gewährleistet aufgrund der Zusammenarbeit mit den weiteren Spezialisten der KUTSCHER Rechtsanwälte, dass die im Zusammenhang mit familienrechtlichen Fragen auftretenden erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Bezüge und Auswirkungen ebenfalls kompetent bearbeitet werden.
     
    Einen ersten Überblick über die wichtigsten Themen in Bezug auf Familienrecht (z.B. Scheidungsablauf, Scheidungskosten, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Sorgerecht) erhalten Sie auch auf der Seite: www.fachanwalt.de/magazin/familienrecht/.
    Ratgeberinhalte zum Familienrecht gibt es auch auf: www.anwalt.org/familienrecht/ 
  • Unterhalt für Kinder ab 01.01.2019

    Zum 1. Januar 2019 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert. Der Mindestunterhalt wird ab diesem Zeitpunkt angehoben. Die ab 01.01.2019 gültige Tabelle finden Sie hier.

  • Wechselmodell und Kindesunterhalt

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner bislang letzten Entscheidung zur Problematik Wechselmodell und Kindesunterhalt am 05.11.2014 entschieden, dass es tatsächlich Voraussetzungen geben kann, wonach Mutter und Vater gleichermaßen für den Barunterhalt ihrer Kinder aufkommen müssen.

    (BGH Beschluss vom 05.11.2014 - XII ZB 599/13)