In seiner Entscheidung vom 17.12.2008 nimmt der BGH wiederholt zum Ehegattenselbstbehalt im Rahmen des Trennungsunterhalts bei Betreuung eines minderjährigen Kindes und zu den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast bei berufsbedingten Fahrten zur Arbeitsstätte Stellung. Ein vom BGH aufgehobenes und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesenes Urteil des OLG Naumburg wird dabei zum Anlaß genommen, die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung klarzustellen.