Mit einem weiteren Urteil hat der BGH seine seit 15 Jahren geltende Schwiegereltern-Rechtsprechung grundlegend geändert.
(BGH Urteil vom 21.07.2010 - XII ZR 180/09) 

Die radikale Rechtsprechungsänderung begann mit dem Urteil vom 03.02.2010 (vgl. hier).

Da der Anspruch der Schwiegereltern gegen das Schwiegerkind selbständig neben dem Anspruch des eigenen Kindes gegen seinen Ehegatten auf Zugewinnausgleichs besteht, kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Ermittlung und Berechnung der einzelnen Ansprüche und sogar zu einer unverhältnsimäßigen doppelten Inanspruchnahme des Schwiegerkindes/Ehegatten kommen. Hier gibt es noch weiteren Handlungsbedarf der Gerichte.    

pdf BGH 21.07.2010 Schenkung an Schwiegerkind II - Änderung der Rechtsprechung