Auch in Kleinbetrieben mit nicht mehr als 10 Arbeitnehmern, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, sind Arbeitnehmer nicht rechtlos. Wird ein Arbeitnehmer allein wegen seines Alters gekündigt und damit benachteiligt, ist die Kündigung rechtsunwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 23.07.2015 entschieden.

(BAG Urteil vom 23.07.2015 6 AZR 457/14)

Ist bei einer Kündigung gegenüber einer Arbeitnehmerin aufgrund von ihr vorgetragener Indizien eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters nach § 22 AGG zu vermuten und gelingt es dem Arbeitgeber nicht, diese Vermutung zu widerlegen, ist die Kündigung auch im Kleinbetrieb unwirksam.

(Quelle: Pressemitteilung BAG 37/15)

BAG Urteil vom 23.07.2015