Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen unterbricht die "Unterhaltskette" beim Aufstockungsunterhalt auch dann nicht, wenn die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen infolge der Arbeitslosigkeit so weit absinken, dass sich zeitweilig kein Unterschiedsbetrag mehr zwischen dem - durch den Einkommensrückgang beeinflussten - vollen Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen und den anrechenbaren Einkünften des Unterhaltsberechtigten ergibt.

(BGH Urteil vom 04.11.2015 - XII 6/15)

Der Unterhaltspflichtige war unverschuldet arbeitslos geworden und bezog ALG I und für drei Monate Grundsicherung für Arbeitssuchende gemäß SGB II. Das alles genügte nicht, um aus seiner nachehelichen Unterhaltsverpflichtung befreit zu werden.

BGH Urteil vom 04.11.2015