Keine Kündigung trotz unzulässiger Internet- Nutzung während der Arbeitszeit (BAG Urteil vom 31.05.2007)

Nicht in jedem Fall ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen unberechtigter und/oder unzulässiger Nutzung des vom Arbeitgeber bereitgestellten Internetzugang zulässig. Stets ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer neuerlichen Entscheidung vom 31.05.2007 bestätigt.

pdf BAG Urteil vom 31.05.2007 Internetnutzung und Kündigung