Keine Kündigung trotz unzulässiger Internet- Nutzung während der Arbeitszeit (BAG Urteil vom 31.05.2007)
Nicht in jedem Fall ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen unberechtigter und/oder unzulässiger Nutzung des vom Arbeitgeber bereitgestellten Internetzugang zulässig. Stets ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer neuerlichen Entscheidung vom 31.05.2007 bestätigt.