Das OLG Bremen hat entschieden, dass Fahrtkosten, die dem in größerer Entfernung von seinen Kindern wohnenden Umgangsberechtigten

Das OLG Bremen hat entschieden, dass Fahrtkosten, die dem in größerer Entfernung von seinen Kindern wohnenden Umgangsberechtigten anlässlich von einmal monatlich stattfindenden Umgangskontakten entstehen, bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit für den Kindesunterhalt in vollem Umfang zu berücksichtigen sind, wenn sie weder aus Kindergeld noch aus anderen Mitteln getragen werden können.
Die Höhe der anrechenbaren Kosten hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.OLG Bremen - AG Bremen
23.10.2007
4 WF 155/07