Gibt ein Arbeitnehmer, der u. a. minderjährigen Kindern unterhaltspflichtig ist, einen gut bezahlten Arbeitsplatz auf und ...
(BGH Urteil vom 20.02.2008)

Gibt ein Arbeitnehmer, der u. a. minderjährigen Kindern unterhaltspflichtig ist, einen gut bezahlten Arbeitsplatz auf und nimmt er nach vorangegangener Arbeitslosigkeit sowie teilweiser Selbständigkeit einen geringer vergüteten Arbeitsplatz an, kann er eine Unterhaltsabänderungsklage nicht nur mit den geringeren Einkünften begründen. Er kann die Abänderungsklage nur dann erfolgreich durchsetzen, wenn auch er darlegen und beweisen kann, dass er den ehemaligen gut bezahlten Arbeitsplatz in der Zwischenzeit auch aus anderen Gründen (und nicht allein wegen seiner Eigenkündigung) verloren hätte.
pdf BGH Urteil vom 20.02.2008 Abänderungsklage bei mutwilliger Aufgabe des Arbeitsplatz